KONFORMITÄTSERKLÄRUNG UND CE-ZEICHEN FÜR DEN KORROSIONS-SCHUTZ NACH DER EN 1090
Seit dem 1. Juli 2013 gilt die neue Bauproduktenverordnung innerhalb der Europäischen Union.
Tragwerke dürfen nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn die Konstruktionen mit einer Konformitätserklärung und einem CE-Zeichen nach EN 1090 versehen sind. Für Deutschland gilt noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2014. Konformitätserklärung und CE-Zeichen setzten voraus, dass die werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers des Tragwerkes zertifiziert ist. Die Zertifizierung wird von einem dafür akkreditierten Institut ausgeführt.
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Konformitätserklärung und CE-Zeichen für den Korrososionschutz nach der EN 1090
Seit dem 1. Juli 2013 gilt die neue Bauproduktenverordnung innerhalb der Europäischen Union. Tragwerke
dürfen nur noch in den Verkehr gebracht werden, wenn die Konstruktionen mit einer Konformitätserklärung
und einem CE-Zeichen nach EN 1090 versehen sind. Für Deutschland gilt noch eine
Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2014. Konformitätserklärung und CE-Zeichen setzten voraus, dass die
werkseigene Produktionskontrolle (WPK) des Herstellers des Tragwerkes zertifiziert ist. Die Zertifizierung
wird von einem dafür akkreditierten Institut ausgeführt.
Die Normreihe EN 1090 besteht aus folgenden Teilen:
EN 1090 Ausführung von Stahltragwerken und Aluminiumtragwerken
Teil 1: Konformitätsnachweisverfahren für tragende Bauteile
Teil 2: Technische Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken
Teil 3: Technische Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken
Die EN 1090-1 enthält das Nachweisverfahren und die Anforderungen an die Konformitätserklärung.
Die Anforderungen an die Ausführung des Korrosionsschutzes werden in den Teilen 2 und 3 beschrieben.
Die Konformitätserklärung und das CE-Zeichen nach EN 1090-1 enthalten alle Produkteigenschaften,
wie geometrische Toleranzen, Schweißeignung, Bruchzähigkeit, Brandverhalten, etc. Für Beschichtungsunternehmen
ist der Punkt Dauerhaftigkeit von besonderem Interesse. Unter diesem Punkt
werden Angaben zum Korrosionsschutz gemacht, d.h. dass auch die Ausführung des Korrosionsschutzes
nach EN 1090-2 und EN 1090-3 in die WPK des Herstellers der Tragkonstruktionen integriert
sein muss. Führt der Hersteller der Tragwerke die Beschichtungsarbeiten in seinem Betrieb aus, so ist
das einfach.
In der Praxis werden die Beschichtungsarbeiten in der Regel von Lohnbeschichtern ausgeführt, die
dann in die WPK seines Kunden aufgenommen werden müssen. Hier muss man nun zwischen Stahl
und Aluminium unterscheiden.
• EN 1090-3 Aluminium:
Diese Norm enthält alle Technischen Regeln für die Ausführung von Aluminiumtragwerken, wie
z.B. Montage, Schweißen, Toleranzen.
Unter Punkt 10 und Anhang F dieser Norm wird auf die Behandlung von Oberflächen eingegangen.
Im Anhang F ist angemerkt, dass die Qualitätssicherung und Bewertung in Verbindung mit
einem anerkannten Europäischen Gütesiegel geschehen kann. Für den GSB-Beschichter ergibt
sich hieraus, dass er den Nachweis für die WPK und die Konformitätserklärung seines Kundens
über das Gütesiegel Aluminium der GSB International nach der QR AL 631 führen kann.
• EN 1090-2 Stahl:
Diese Norm enthält alle Technischen Regeln für die Ausführung von Stahltragwerken, wie z.B.
Montage, Schweißen, Toleranzen.
In dieser Norm wird unter den Punkten 10, 12, 12.6 und Anhang F die Ausführung des Korrosionsschutzes
bzw. der Beschichtungsarbeiten beschrieben. Im Anhang F wird unter dem Punkt F1.1 in
der Anmerkung 2 ausdrücklich Bezug auf die beiden Normen EN 13438 und EN 15773 für die Pulverbeschichtung
von Stahl genommen. Im Gegensatz zum Aluminium enthält diese Norm keinen
ausdrücklichen Hinweis auf ein anerkanntes europäisches Gütesiegel. Allerdings eignet sich aus
unserer Sicht das Gütesiegel Stahl der GSB International nach der QR ST 663, da ausdrücklich
auf die beiden genannten Normen in der QR Bezug genommen wird.
Für Details steht Ihnen die Geschäftsstelle gerne zu Verfügung: info@gsb-international.de